Änderungen ab dem 1.5.2014

Ab dem 1.5.2014 gibt es für alle Führerscheinbesitzer in Deutschland bedeutende Änderungen bezüglich dem Auf- und Abbau von Punkten. Die wichtigsten Änderungen werden hier in Kürze beschrieben.

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Begriffsänderungen

1. Das „Verkehrszentralregister“ (VZR) wird ersetzt durch das neue „Fahreignungsregister“ (FAER).

2. Das „Mehrfachtäter-Punktsystem“ wird durch das neue „Fahreignungs-Bewertungssystem“ abgelöst.

 

Punkteaufbau

Zukünftig werden maximal 3 Punkte pro Verstoß vergeben:

1 Punkt bei schweren Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro Bußgeld
(Verjährung nach 2,5 Jahren)

2 Punkte bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten oder bei Straftaten OHNE Entziehung der Fahrerlaubnis
(Verjährung nach 5 Jahren)

3 Punkte bei Straftaten MIT Entziehung der Fahrerlaubnis
(Verjährung nach 10 Jahren)

Klarer:
Alle Punkte entstehen automatisch am Tattag und Tilgungsfristen beginnen einheitlich mit der Rechtskraft der Entscheidung.

Vorteile:
* Früher führte ein neuer Verstoß dazu, dass die Tilgungsfrist der früheren Verstöße verlängert wurde. Jetzt ist das nicht mehr so: Jeder Verstoß verjährt einzeln nach einer festen Tilgungsfrist.
* Punkte gibt es zukünftig erst ab einem Bußgeld von 60 Euro (früher 40 Euro)

 

Punkteabbau

Punkteabbau ist zukünftig nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich und nur, bis zu einem Punktestand von 5 Punkten. Hierbei kann dann 1 Punkt durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abgebaut werden.

Die früheren Aufbauseminare oder verkehrspsychologischen Beratungen werden durch einheitliche Fahreignungsseminare ersetzt, wobei diese so verbessert wurden, dass ein reines „Absitzen“ nicht mehr möglich ist. Jeder Teilnehmer wird durch verkehrspsychologische und verkehrspädagogische Einheiten zur aktiven Teilnahme animiert. Dieses neue Fahreignungsseminar wird nach fünf Jahren von der Bundesanstalt für Straßenwesen wissenschaftlich überprüft.

 

Punktereform: Umrechnung der alten in neue Punkte

 

Alt Verkehrszentralregister VZR Neu: Fahreignungsregister FAER
1–3 Punkte
4–5 Punkte
6–7 Punkte
1 Punkte
2 Punkte
3 Punkte
8–10 Punkte
11–13 Punkte
4 Punkte
5 Punkte
14–15 Punkte
16–17 Punkte
6 Punkte
7 Punkte
18 Punkte oder mehr 8 Punkte

 

* Sobald 4 bis 5 Punkte erreicht sind, erfolgt eine Ermahnung mit Auskunft des persönlichen Punktestands: noch kein Konsequenzen.
* Sobald 6 bis 7 Punkte erreicht werden, erfolgt eine Verwarnung mit Auskunft des persönlichen Punktestands sowie eine Anordnung eines verpflichtenden Fahreignungsseminars!
* Bei 8 Punkten wird der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde eingezogen und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird i.d.R. angeordnet.