Das neue Cannabisgesetz (CanG) und die Auswirkungen auf die Fahreignungsprüfung (MPU)

Wie verändert das neue Cannabisgesetz die Fahreignungsprüfung in Deutschland?

Mit dem Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 hat sich nicht nur die rechtliche Stellung von Cannabis in Deutschland verändert, sondern auch die Regelungen zur Fahreignungsprüfung. Besonders die Einführung des neuen § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) stellt einen Paradigmenwechsel dar. Doch was bedeutet das konkret für Autofahrer und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)? In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen.

Die wichtigsten Änderungen durch das CanG

Das CanG umfasst sowohl das Konsumcannabisgesetz (KCanG) als auch das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Eine der zentralen Änderungen betrifft die Streichung von nichtsynthetischen Cannabinoiden aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Damit einhergehend wurden auch die Regelungen zur Fahreignung überarbeitet. Der neue § 13a FeV ersetzt die bisherigen Regelungen des § 14 FeV, die sich primär auf Alkohol bezogen.Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • Fokus auf Verkehrsuntüchtigkeit statt Konsumverhalten: Während früher das Konsumverhalten im Vordergrund stand, wird nun die tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Cannabis bewertet.
  • Neue Grenzwerte: Eine Einschränkung der Fahreignung erfolgt nur, wenn eine THC-Konzentration von über 3,5 ng/ml im Blutserum festgestellt wird oder wenn der Konsum nachweislich die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt hat.
  • Unterschiedliche Behandlung von Alkohol und Cannabis: Alkohol und Cannabis werden im Verkehrsrecht nun klarer voneinander abgegrenzt. Für Cannabis gibt es keine festgelegten Grenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit, wie sie bei Alkohol (z. B. 1,1 ‰ BAK) existieren.

Was bedeutet das für die Fahreignungsprüfung?

Die Änderungen im Verkehrsrecht haben direkte Auswirkungen auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Bisher führte der Nachweis von Cannabiskonsum häufig automatisch zu einer Einschränkung oder zum Entzug der Fahrerlaubnis. Mit der neuen Rechtslage wird dies differenzierter gehandhabt.

Neue Kriterien für die Fahreignung

  • Gelegentlicher Konsum: Eine Einschränkung der Fahreignung erfolgt nur, wenn der Konsum in Verbindung mit einer Verkehrsteilnahme steht und die THC-Konzentration im Blutserum über 3,5 ng/ml liegt.
  • Regelmäßiger Konsum: Hier gelten strengere Maßstäbe. Regelmäßige Konsumenten müssen nachweisen, dass sie zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme trennen können.
  • Abhängigkeit: Bei einer diagnostizierten Abhängigkeit bleibt der Entzug der Fahrerlaubnis weiterhin die Regel.

Wartezeiten nach Cannabiskonsum

Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) haben Empfehlungen für Wartezeiten nach Cannabiskonsum veröffentlicht:

  • Gelegentlicher Konsum: Nach moderatem Konsum (max. 25 mg THC) wird eine Wartezeit von 6-7 Stunden empfohlen. Bei höheren Mengen sollte ein Zeitraum von 24 Stunden eingehalten werden.
  • Regelmäßiger Konsum: Hier wird ein Sicherheitsabstand von 3-4 Tagen empfohlen. Bei täglichem Konsum können mehrere Wochen erforderlich sein, um eine Beeinträchtigung auszuschließen.

Neue Herausforderungen für die Praxis

Die Umsetzung der neuen Regelungen stellt sowohl die Behörden als auch die Betroffenen vor Herausforderungen. Da es für Cannabis keine festen Grenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit gibt, wie sie bei Alkohol existieren, müssen individuelle Bewertungen vorgenommen werden. Dies erfordert eine stärkere Einbindung von Experten aus der Verkehrsmedizin und Verkehrspsychologie.

Unterschiede zu Alkohol

Ein analoges Heranziehen der Regelungen für Alkohol ist nicht möglich. Während bei Alkohol klare Grenzwerte definiert sind, fehlt eine solche Festlegung bei Cannabis. Dies führt zu einer stärkeren Gewichtung der individuellen Umstände und der Begutachtung durch Fachleute.

Neue Begriffe und Definitionen

Mit der Einführung des § 13a FeV wurden auch neue Begriffe wie „Cannabismissbrauch“ eingeführt. Dieser wird in der Anlage 4 der FeV definiert und beschreibt Fälle, in denen der Konsum von Cannabis und das Führen eines Fahrzeugs nicht miteinander vereinbar sind.

Fazit: Was Autofahrer jetzt wissen müssen

Das neue Cannabisgesetz bringt weitreichende Änderungen für die Fahreignungsprüfung mit sich. Autofahrer sollten sich bewusst sein, dass der Konsum von Cannabis trotz der Legalisierung weiterhin strengen Regeln unterliegt. Besonders wichtig ist die Fähigkeit, zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme zu trennen. Wer sich unsicher ist, sollte im Zweifel auf das Fahren verzichten.Wenn Sie vor einer MPU stehen und sich optimal vorbereiten möchten, empfehlen wir den bewährten MPU-Videokurs von MPU-Seminar.de. Dieser Kurs bietet Ihnen eine strukturierte und flexible Vorbereitung auf die Anforderungen der MPU. Weitere Informationen finden Sie hier.

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