Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration: Ist sie für die Fahreignung entscheidend?
Nach einer Trunkenheitsfahrt stellt sich oft die Frage, wie der Blutalkoholwert zum Zeitpunkt der Fahrt ermittelt wird, insbesondere wenn die Blutentnahme erst Stunden später erfolgt. Hier kommt die sogenannte Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) ins Spiel. Doch wie funktioniert diese Methode, und warum ist sie so wichtig für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?
Was ist die Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration?
Die Rückrechnung der BAK wird angewandt, wenn zwischen der Trunkenheitsfahrt und der Blutentnahme eine längere Zeitspanne liegt. Da Alkohol im Körper kontinuierlich abgebaut wird, kann der gemessene Wert bei der Blutentnahme niedriger sein als der tatsächliche Wert während der Fahrt. Um den Blutalkoholwert zum Tatzeitpunkt zu berechnen, wird in Deutschland ein pauschaler Abbauwert von 0,1 Promille pro Stunde zugrunde gelegt. Zusätzlich wird eine sogenannte Resorptionsphase von etwa 1-2 Stunden berücksichtigt, in der der Körper den Alkohol nach dem letzten Konsum vollständig aufnimmt.
Diese Methode ist anerkannt und wird regelmäßig von Behörden und Gerichten genutzt, um die Fahreignung von Personen nach einer Trunkenheitsfahrt zu beurteilen. Dies wurde auch durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 17. März 2021 (Az.: 3 C 3.20, BVerwGE 172, 18 Rn. 39) bestätigt. Hier wurde die Rückrechnung als zulässig erklärt, auch wenn es sich um eine einmalige Fahrt unter hoher Alkoholkonzentration handelte.
Ein Praxisbeispiel: Trunkenheitsfahrt und MPU
Ein aktueller Fall zeigt, wie die Rückrechnung in der Praxis angewendet wird. Ein Mann wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt, bei der seine Blutalkoholkonzentration bei der Blutentnahme 1,52 Promille betrug. Die Blutentnahme erfolgte jedoch mehr als 15 Stunden nach der Fahrt. Das zuständige Landratsamt ging davon aus, dass der Blutalkoholwert zum Zeitpunkt der Fahrt höher gelegen haben könnte – nämlich bei über 1,6 Promille.
Warum ist diese Grenze so entscheidend? Laut der Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 13 FeV) wird ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille eine MPU angeordnet. Dieser Schwellenwert signalisiert den Behörden, dass die Fähigkeit, Alkohol und das Führen eines Fahrzeugs zu trennen, erheblich beeinträchtigt sein könnte. Die MPU dient in solchen Fällen dazu, die Fahreignung der betroffenen Person zu überprüfen.
Im genannten Fall argumentierte der Betroffene, dass sein gemessener Wert von 1,52 Promille unter der Grenze von 1,6 Promille lag und somit keine MPU notwendig sei. Die Behörden hielten jedoch dagegen: Aufgrund der Rückrechnung und der Zeitspanne zwischen Fahrt und Blutentnahme sei davon auszugehen, dass der Alkoholwert zum Tatzeitpunkt tatsächlich höher lag. Der Antrag des Mannes auf Wiedererteilung des Führerscheins ohne MPU wurde abgelehnt.
Auch das Verwaltungsgericht Bayern bezieht sich in seinem Beschluss vom 25. August 2024 (Az.: 11 ZB 24.856) auf die Rückrechnung der BAK als elementares Mittel zur Fahreignungsbeurteilung. Dieser Beschluss unterstreicht, dass die Methode nicht nur wissenschaftlich, sondern auch rechtlich breite Anerkennung findet.*
Warum ist die Rückrechnung so wichtig?
Die Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration ist ein entscheidendes Instrument, um die Fahreignung von Personen nach einer Trunkenheitsfahrt zu beurteilen. Sie ermöglicht es den Behörden, auch bei zeitlicher Verzögerung einen realistischen Wert für die Trunkenheitsfahrt zu ermitteln. Dies ist besonders relevant, da ab einem Wert von 1,6 Promille automatisch eine MPU angeordnet wird.
Es ist wichtig, dass Betroffene verstehen, wie die Berechnung und Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) funktioniert. Wer eine MPU wegen Alkohol machen muss, sollte wissen, dass die Berechnung und Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration ein Teil der MPU-Vorbereitung ist. In der MPU prüfen Gutachter oft, ob Betroffene verstehen, wie diese Berechnung funktioniert. Das zeigt, wie wichtig eine gute Vorbereitung auf die MPU ist. Aber die Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration ist natürlich nur ein Teil der gesamten Untersuchung.
Die Bedeutung der MPU bei Alkohol am Steuer
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) soll klären, ob eine betroffene Person künftig in der Lage ist, sicher und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob ein sicherer Umgang mit Alkohol gewährleistet werden kann. Die MPU ist deshalb nicht als Strafe zu verstehen, sondern vielmehr als Maßnahme zur Verkehrssicherheit.
Wer sich auf eine MPU vorbereiten muss, sollte wissen, dass die Untersuchung nicht nur die Einsicht in das eigene Fehlverhalten voraussetzt, sondern auch glaubhafte Veränderungen im Umgang mit Alkohol. Hierbei kann ein strukturierter Vorbereitungskurs, wie der MPU-Videokurs von MPU-Seminar.de, eine wertvolle Unterstützung bieten.
Fazit: Gut vorbereitet zur MPU
Die Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration ist ein wichtiger Bestandteil im Verfahren zur Beurteilung der Fahreignung. Sie kann dazu führen, dass der gemessene Alkoholwert höher gewertet wird, was in vielen Fällen die Anordnung einer MPU nach sich zieht. Betroffene sollten sich frühzeitig über die Anforderungen der Untersuchung informieren und sich gezielt vorbereiten, um ihre Fahreignung nachweisen zu können.
Wenn auch Sie vor der Herausforderung stehen, eine MPU zu bestehen, empfehlen wir Ihnen den bewährten MPU-Videokurs von MPU-Seminar.de. Dieser Kurs bietet eine flexible und effektive Möglichkeit, sich optimal auf die Begutachtung vorzubereiten. Weitere Informationen finden Sie hier: MPU-Videokurs online.
Haben Sie Erfahrungen mit der Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration oder der MPU gemacht? Teilen Sie Ihre Gedanken mit uns! Hinterlassen Sie einen Kommentar auf unseren Social-Media-Kanälen:
*Quelle: Zur Klärung der Fahreignung bei Alkoholproblematik besteht kein Zweifel daran, den Blutalkoholgehalt mit einer Rückrechnung aus einer später entnommenen Blutprobe zu ermitteln, Zeitschrift für Verkehrssicherheit 2.2025
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