Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt Ärzten und ihren Patienten, verantwortungsbewusst mit medizinischem Cannabis umzugehen. Dies sei absolut notwendig, um eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit zu verhindern.

Seit März 2017 ist es Patienten möglich, Cannabisblüten und daraus hergestellte Extrakte auf Betäubungsmittelrezept vom Arzt verschrieben zu bekommen. Die Einnahme der Präparate schließt kein direktes Fahrverbot ein. Viel mehr gilt, dass ein Fahrzeug im Straßenverkehr nach wie vor sicher geführt werden muss. Ist dies aber nicht möglich und es kommt während des Fahrens zu Ausfallerscheinungen, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Darauf weist der DVR hin.

Medizinisches Cannabis und die Fahrtüchtigkeit

Insbesondere zu Beginn der Einnahme, wenn der Körper auf die Medikation noch nicht eingestellt ist, kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden. Weiter sind eine falsche, bzw. zu hohe Dosierung und die Wechselwirkung mit anderen Medikamenten oder bereits kleiner Mengen Alkohol kritisch. Außerdem ist es wichtig, besonders auf die Inhaltsstoffe zu achten. Mit am wichtigsten ist dabei wohl Tetrahydrocannabinol (THC), das zu ca. 20 Prozent in medizinischen Cannabisblüten enthalten ist.

Die Einnahme der Präparate ist dabei sehr vielseitig: Inhalation oder orale Aufnahme wie durch Tee oder Gebäck sind zum Beispiel eine Möglichkeit. Um eine optimale Verordnung sicher zu stellen, bedarf es einer speziellen medizinischen Expertise. Es ist wichtig, dass der Arzt den Patienten über alle Risiken aufklärt. Dazu gehören eben auch die möglichen Beeinträchtigungen im Straßenverkehr. Deshalb sollte zu Beginn der Einnahme vom Führen eines Fahrzeugs abgeraten werden. Und zwar so lange, bis sich der Körper an die Medikation gewöhnt hat und mögliche Nebenwirkungen nicht mehr auftreten.

Eigenverantwortung und Zuverlässigkeit extrem wichtig

Aber auch der Patient wird zu Eigenverantwortung aufgerufen: er muss selbst abwägen können, wie fahrtüchtig er ist und im Zweifelsfall das Fahrzeug stehen lassen. Cannabispatienten werden dabei nicht anders behandelt als Patienten, die ebenfalls unter Dauermedikation (z.B. psychoaktive Arzneimittel) stehen. Die Problematik bei verordneten Cannabisblüten jedoch ist, dass sie meist lose von den Apotheken auf Rezept ausgegeben werden und über keinen Beipackzettel verfügen. Somit muss der Patient weitestgehend selbst dosieren. Zuverlässigkeit und Verantwortung sind demnach das A und O. Das Rezept muss eindeutige Angaben zum Drogenmaterial, zur Darreichungsform und zu den Einzel- und Tagesdosen enthalten. Natürlich wird auch an die Ärzte appelliert, ihre Patienten genau aufzuklären.

Sollte ein Cannabispatient also in eine Verkehrskontrolle geraten, muss er nicht gleich in Panik geraten: entspricht die Menge THC im Blut der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen cannabisbasierten Arzneimittels und ist die Fahrtüchtigkeit NICHT beeinträchtigt, kommt es zu keinen Sanktionierungen gemäß des Straßenverkehrsgesetzes. Sollte jedoch eine missbräuchliche Einnahme nachweisbar sein oder die Fahrtüchtigkeit ist nicht sicher gestellt, kommt es nicht nur zu einfachen Geldstrafen, sondern zum Entzug des Führerscheins.

Wenn aber rechtlich eine Verkehrsteilnahme erlaubt ist, kann dennoch die Fahreignung von der Fahrerlaubnisbehörde in Frage gestellt werden und in der Praxis wird es für den Patienten schwer sein, eine angenommene Beeinträchtigung zu widerlegen. Letztes Wort für die Fahreignung hat schließlich die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde): Hat sie Zweifel an der Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers, kann sie dies durch einen Gutachter (Medizinische Begutachtung oder Medizinisch-Psychologische Untersuchung) klären lassen

Man muss also grundsätzlich unterscheiden zwischen Bestrafung im Sinne des Gesetzes und der individuellen Fahreignung aufgrund möglicher Beeinträchtigung, die ebenso wie eine erhöhte Unfallgefahr in Studien bei Cannabiskonsumenten  nachgewiesen wurde.

 

Quelle: dvr; Bildquelle: Fotomontage – Bilder: pixabay