Der Lappen ist weg, würde man umgangssprachlich sagen. Enttäuschung und Frustration sind groß und gut nachvollziehbar: denn wer gibt schon gern seinen Führerschein ab? Aber wann und warum Autofahrer zu Fußgängern gemacht werden, kann sehr unterschiedliche Ursachen haben. Hinzu kommt außerdem ein erheblicher Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug.

Die Zahl der Zwangspausen in Deutschland ist im Jahr 2016 sogar deutlich angestiegen. Während 2015 noch 376.462 Personen ein Fahrverbot ausgesprochen bekamen, waren es im Folgejahr 451.687. Blickt man auf die Ursache zeigt sich, dass der Hauptgrund überhöhte Geschwindigkeit gewesen ist. Für den Führerscheinentzug wiederum steht das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auf Platz 1. Wer berauscht mit dem Auto unterwegs ist, muss den Führerschein abgeben und neu beantragen. In manchen Fällen ist sogar eine erneute Fahrprüfung nötig. Fragen und Antworten.

Was ist der Unterschied von Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?

„Zum Führerscheinentzug kommt es zum Beispiel, wenn jemand acht Punkte im Fahreignungsregister angehäuft hat“, erklärt Nick Melekian, Leiter des MPU-Seminars (mpu-seminar.de). Aber auch Alkoholfahrten können zum Entzug führen. Wenn dem so ist, wird der Führerschein sofort eingezogen. Um wieder fahren zu dürfen muss der Betroffene eine Neuerteilung beantragen. Je nach Entzugsgrund muss gegebenenfalls auch eine bestandene Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nachgewiesen werden.

Zum Fahrverbot hingegen kommt es zum Beispiel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31km/h innerorts und 41km/h außerorts. Dabei wird der Führerschein zwar auch im Original abgegeben, aber die Fahrerlaubnis selbst bleibt unangetastet. Heißt: Betroffene erhalten ihren Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots wieder zurück, ohne ihn neu beantragen zu müssen. Ist man außerdem Ersttäter, darf man sich für die Führerscheinabgabe sogar den Zeitpunkt der Abgabe innerhalb einer Viermonatsfrist frei wählen.

Was bedeutet die Anordnung einer MPU?

Bei einer MPU geht es darum, das Risikopotential des Verkehrssünders zu beurteilen. Im Fokus stehen die Verkehrssicherheit und eine mögliche Gefährdung anderer. Die zuständige Führerscheinstelle ordnet die Untersuchung dabei an. Hauptgrund für eine solche MPU sind Alkoholdelikte. Ab 1,6 Promille gibt es keinen Ermessensspielraum und eine Untersuchung wird notwendig. Bei 50 Millionen ausgestellten Führerscheinen in Deutschland sind jährlich ca. 90.000 Fahrer dazu angehalten, eine MPU zu machen. Im Verhältnis, nur ca. 0,18% aller Fahrerlaubnisinhaber in Deutschland, also eher wenige Personen. Wer durch die Untersuchung fällt, bekommt keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig mit einer intensiven MPU-Vorbereitung zu beschäftigen, um nach Ablauf einer möglichen Sperrfrist nicht noch mehr Zeit durch eine negative MPU zu verlieren.

Darf ich Fahrstunden nehmen in der Zeit eines Fahrverbots?

Ja darf man, da der verantwortliche Fahrzeugführer in diesem Fall der Fahrlehrer ist. Fahranfänger machen sich in solchen Momenten schließlich auch nicht wegen Fahrens ohne Führerschein strafbar. Gegebenenfalls verstößt jedoch das Radeln in der Zeit ohne Führerschein gegen das Gesetz. Die Behörde legt genau fest, auf welche Fortbewegungsmittel sich ein Eignungsmangel und das nachfolgende Fahrverbot beziehen. Und dazu können leider auch Fahrräder zählen.

Welche Kosten erwarten mich?

Das ist vom Verfahren abhängig. Ist der Führerschein weg, weil die acht Punkte „in Flensburg“ erreicht wurden, fällt eine Gebühr von 150€ an. Dazu kommen allerdings noch Gebühren von 140 bis 265€ für die Neuerteilung. In anderen Fällen muss zusätzlich das Bußgeld für das entsprechende Vergehen gezahlt werden, wie zum Beispiel bei überhöhter Geschwindigkeit.

Muss ich den Führerschein eventuell komplett neu machen?

Ja, dies kann in Fällen passieren, in denen der Betroffene nicht mehr über die notwendigen Fahrfähigkeiten verfügt. Da kann die zuständige Behörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen. Bei fehlender Fahrpraxis von mehr als acht Jahren etwa kann eine Fahrerlaubnisprüfung in Frage kommen.