Dass Medikamente im Straßenverkehr schnell unterschätzt werden, zeigen die Zahlen des statistischen Bundesamtes: für das Jahr 2011 konnte 1.396 Unfälle mit Personenschaden verzeichnet werden, die unter dem Einfluss von „berauschenden Mitteln“ (darunter auch Drogen) passierten. Aber nicht nur verschreibungspflichtige, sondern auch freiverkäufliche Arzneimittel können Auswirkungen auf das Fahren haben.

Langsamere Reaktion durch Arzneien

Von ca. 55.000 in Deutschland zugelassenen Medikamenten, wirken sich laut Expertenmeinung wohl 2.800 negativ auf die Teilnahme am Straßenverkehr aus. Besonders gefährlich sind hierbei Präparate, wie Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmittel. Aber auch Arzneimittel gegen Allergien oder Bluthochdruck können Wirkstoffe enthalten, die eine verlangsamte Reaktion mit sich bringen. Geschehnisse werden somit möglicherweise nicht rechtzeitig erkannt oder entsprechende Handlungen verzögert ausgeführt. Ferner kann es zu Schwindel, Übelkeit, Sehstörungen, Unruhe, starkes Schwitzen, Konzentrationsschwäche oder starke Blutdruckschwankungen kommen.

Für verkehrsrelevante Medikamente können im Beipackzettel immer entsprechende Warnhinweise nachgelesen werden. Denn auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch kann es zu Veränderungen der Reaktionszeit kommen. Dies gilt insbesondere auch für unterschätzte Wechselwirkungen oder dem zeitgleichen Konsum von Alkohol.

Medikamente im Straßenverkehr: rechtliche Folgen

Auch wenn ein Arzt verpflichtet ist, über Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären und dies einmal nicht tun sollte: für die Fahrtaulichkeit ist jeder Verkersteilnehmer selbst verantwortlich. Sie sollten sich der Folgen bewusst sein.

So fern die Polizei einen Einfluss durch Drogen oder Medikamente im Straßenverkehr (oder sogar bei einem Unfall) vermutet, kann eine Blutprobe angeordnet werden. Ein Zweifel an der Fahreignung kann dann unter Umständen ausgesprochen und eine fachärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung angefordert werden. Falls ein solches Gutachten negativ ausfällt, darf die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entziehen.

Medikation nicht überstürzt einstellen

Nur weil Medikamente negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten haben können, heißt das nicht, dass Medikamente im Straßenverkehr immer schlecht sind. Sofern Sie chronisch krank sind, oder unter akuten Schmerzen leiden, macht die entsprechende Medizin das Fahren überhaupt erst möglich. Es ist ebenso gefährlich zu glauben, ohne Medikamente fahrtüchtiger zu sein. So können starke Schmerzen die Konzentrationsfähigkeit enorm schwächen, während bei entsprechender Dosierung der Schmerzmittel das Autofahren durchaus möglich sein kann. Das Absetzen oder Weglassen von Medikamenten könnte somit ebenfalls negative Folgen mit sich bringen.

Quelle: dvr.de, adac.de; Bildquelle: pixabay