Seit Mai 2014 wird in der 3. Auflage der MPU Beurteilungskriterien empfohlen, wie verkehrsrechtlich und strafrechtlich Auffällige in einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bewertet und eingestuft werden können. Diese Beurteilungskriterien berücksichtigen darüber hinaus eine Vielzahl von Anregungen aus den Reihen der Wissenschaft, von ärztlichen und psychologischen Gutachtern, Therapeuten und Toxikologen. Betrachtet werden die Gründe aus denen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt werden muss.

Beurteilungskriterien bei Alkohol

Der psychologische Gutachter wird hierbei nach Rücksprache mit dem begutachtenden Arzt feststellen, wie ein Proband einzustufen ist. Er kann anhand der geltenden Beurteilungskriterien entscheiden, ob eine fortgeschritten Alkoholproblematik, eine Alkoholabhängigkeit oder aber „nur“ eine Alkoholgefährdung vorliegt. Je nach Einschätzung entscheidet sich außerdem, ob bei der MPU ein Abstinenznachweis erbracht werden muss. Um dies abzuklären, werden Fragen gestellt wie:

  • Wie lange konsumieren Sie bereits?
  • Wurden Sie bereits auch schon einmal von Ihrem Umfeld auf Ihren Konsum angesprochen?
  • Hatten Sie Nachteile aufgrund Ihres Konsums?
  • Hatten Sie schon Erinnerungslücken („Filmrisse“)?
  • Leben Sie derzeit alkoholabstinent oder trinken Sie noch Alkohol und wenn ja, wieviel bzw. haben ein Trinkkonzept?
  • Wenn Sie alkoholabstinent leben, können Sie dies belegen?
  • Bei Alkoholabhängigkeit: Sind Sie in Nachsorge bzw. besuchen Sie regelmäßig eine Selbsthilfegruppe?
  • Wie schätzen Sie Ihr früheres Trinkverhalten ein: Normal, riskant, schädlich oder abhängig?

Unabhängig von der Einschätzung werden Fragen gestellt wie:

  • Was motiviert Sie, Ihr Konsumverhalten zu verändern?
  • Warum haben Sie so viel konsumiert?
  • Wie können Sie das zukünftig vermeiden?
  • Ist Ihr soziales Umfeld (Familie, Freundeskreis) stabil und unterstützend?
  • Welche Rückfallsituationen sind möglich und wie könnten Sie diese meistern?

Anlassgruppe Drogen

Bei einer Drogen-MPU erfolgt eine ähnliche Einteilung. Es wird grob differenziert nach Drogenabhängigkeit, fortgeschrittener Drogenproblematik, Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik oder gelegentlicher ausschließlicher Cannabiskonsum. Während ein Abstinenznachweis bei einer Alkohol-MPU nicht zwangsweise erfolgt, ist er bei einer Drogen-MPU IMMER zu erbringen. Außerdem wird betrachtet, ob es sich beim früheren Konsum prinzipiell eher um weicher Drogen (Cannabis) oder harte Drogen handelte.  Die allgemeinen Fragen, derer es sich zu stellen gilt, ähneln ansonsten in ihrem Charakter denen der Alkohol-MPU.

MPU wegen Punkten

Ein weiterer Grund eine MPU machen zu müssen ist der, dass man zu viele Punkte „in Flensburg“ gesammelt hat. Die Punkte sammeln sich durch kleinere oder größere Vergehen wie überhöhte Geschwindigkeit oder das Überfahren einer roten Ampel an. In diesem Falle wird geklärt, wie es zu dieser Fülle von Verstößen kam, welche persönlichen Hintergründe darin hineinspielen und wie man genau in der Lage ist, dies zukünftig zu verhindern bzw. welche Veränderungen im Leben bereits umgesetzt werden konnten. Speziell ist hier die Frage nach der „Wiederholungstat“: Warum scheint man änderungsresistent zu sein bzw. warum hat man nicht viel früher angefangen, sein Verhalten zu hinterfragen und auch zu verändern. Schließlich bedarf es mehrerer Zwischenfälle, um nun eine MPU machen zu müssen.

MPU wegen Straftaten

Des Weiteren kann eine MPU angeordnet werden, wenn die charakterliche Eignung aufgrund von Straftaten, auch außerhalb des Verkehrs, angezweifelt wird. So können auch (meist mehrere) Körperverletzungsdelikte dazu führen, dass eine mangelnde Impulskontrolle vermutet wird, also die Fähigkeit angezweifelt wird, seine Gefühle in schwierigen Situationen zu steuern.