Was sind §70-Kurse?

Wenn Gutachter, bezüglich einer positiven Prognose bei MPU-Betroffenen nicht ganz sicher sind, können sie einen Kurs nach §70 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) empfehlen.  Immer dann, wenn ein Gutachter in einer MPU zwar grundsätzlich an eine positive Prognose glaubt, hat aber noch ein paar Zweifel hat.

In einem solchen Fall hat der MPU-Betroffene nur unter der Bedingung bestanden, dass er an einem Kurse nach §70 FeV teilnimmt. Dort muss sich der Betroffene mit seinem Fall auseinandersetzen, muss aber danach keine weitere Prüfung mehr ablegen, hat also mit „nachsitzen“ bestanden. Dieser Kurse darf ausschließlich von Anbietern angeboten werden, die von der BASt akkreditiert sind.  Sie haben nichts mit Aufbauseminaren gemeinsam, die auch von Fahrschulen angeboten werden.

Wegfall von §70-Kursen für Punktesündern und Straftätern

In Studien wurde jedoch deutlich, dass die §70-Kurse kein Verbesserung des Verhaltens in Bezug auf Verkehrsauffälligkeiten (Punkten) oder Straftaten hatte. Daher hat der Gesetzgeber für diese Betroffene die Möglichkeit ausgeschlossen, bei Restbedenken an §70-Kursen teilzunehmen und so einfacher an ein postives Gutachten zu gelangen. Nur bei MPUs aufgrund von Alkohol oder Drogen wird zukünftig noch diese Möglichkeit bestehen.

Fazit: Eine gute MPU-Vorbereitung ist umso wichtiger wichtiger!

Bei Betroffenen der MPU wegen Punkten oder Straftaten ist daher eine gute MPU-Vorbereitung wichtiger denn je.  Durch eine intensive Aufarbeitung im Vorfeld der MPU wird die Chance, die MPU zu bestehen stark erhöht.