Einfach nicht drüber nachgedacht? Oder aber doch ignoriert? So manche alltägliche Regel hat fast jeder Autofahrer schon mal missachtet. Ob  mit oder ohne schlechtem Gewissen sei dahingestellt. Manches inkorrekte Benehmen im Straßenverkehr eignet man sich wahrscheinlich über die Jahre einfach an oder vergisst, was überhaupt erlaubt ist und was nicht.  Dabei können auch scheinbar „banale“ Verkehrssünden erstaunlich teuer sein. Und wichtig ist vor allem, dass im Ausland durchaus andere Regeln gelten können. Hier nun aber ein paar Beispiele aus Deutschland.

Die Top 5 beliebter Verkehrssünden

Nicht blinken – Ob nun einfach zu faul, zu bequem oder gedankenlos: Autofahrer, die ihren Blinker nicht benutzen erlebt man jeden Tag. Ist besagter Autofahrer weit genug entfernt, könnte es einem theoretisch egal sein. Aber wechselt jemand direkt vor einem unvermittelt die Spur, kann es schnell zu Vollbremsungen, Ausweichmanövern oder Unfällen kommen. Wird man ohne zu blinken beim Spurwechsel erwischt, sind 10€- Strafe fällig. Verursacht man dabei einen Unfall, wird es deutlich teurer.

Feuerwehranfahrtszone zuparken – Absolut kein Parkplatz in Sicht und einen Notfall wird es schon nicht geben. Warum also nicht in die Feuerwehreinfahrtszone stellen? Wer dies tut, ist ganz klar im Unrecht. Diese markierten Flächen sollen Rettungskräften im Notfall einen schnellen Zugriff am Einsatzort ermöglichen. Wer sich nicht daran hält, wird mit mindestens 35€ belangt. Kommt es zu einer Behinderung, sind es schon 65€ und ein Punkt in Flensburg, außerdem dürfen Falschparker sofort abgeschleppt werden.

Reißverschlussverfahren nicht anwenden – Man kennt es vor allem von Autobahnen: ein Schild zeigt an, dass die befahrere Spur in ein paar hundert Metern wegfällt. Viele Autofahrer ziehen dann sofort rüber auf die verbleibende Spur. Das ist falsch! Die Spur muss zu Ende gefahren und erst kurz vorher verlassen werden. Ansonsten provoziert man unnötig langen Rückstau.

Nebelschlussleuchte bei schlechtem Wetter einschalten – DIe Nebelschlussleuchte ist wie ihr Name schon sagt ausschließlich für Nebelwetter da. Und dann sogar nur bei Sichtverhältnissen unter 50m. Und dann darf auch nicht schneller als 50km/h gefahren werden. Gleich ganze viele Regeln! Und eine Verkehrssünde, die gerne begangen wird: viele Autofahrer schalten sie jedoch auch schon bei einfachem Nieselwetter oder Regen ein. Aber mieses Wetter allein genügt nicht. Wer sich nicht daran hält zahlt 20€ Strafe.

Stoppschild überfahren – Freie Wiesen und Felder, man fährt auf eine T-Kreuzung zu. Gute Sicht, keiner da. Man wird zwar langsamer, aber stehen bleiben tut man nicht. Aber wie das Stoppschild schon sagt: es verflichtet zum Stopp. Das heißt, dass die Reifen, einmal kurz komplett gestanden haben müssen. Dafür orientiert man sich an der weißen Haltelinie. Ist keine vorhanden gilt die Sichtlinie. Wer diese Regel missachtet zahlt 10€.

 

Quelle: ADAC Motorwelt; Bildquelle: pixabay