Alkohol-MPU, Geldstrafen, Führerscheinverlust: Wer Alkohol getrunken hat, sollte sein Auto stehen lassen. Manch einer setzt sich jedoch mit ein paar Promille hinter das Steuer und riskiert damit nicht nur seinen Führerschein. Aber neben dem schlimmsten Szenario – einen Unfall zu bauen – können neben dem Fahrverbot auch ein paar Punkte in Flensburg, eine Geldbuße, eine medizinisch-psychologischen Untersuchung („Alkohol-MPU“) oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Aber wann passiert was?

Alkohol-MPU als größte Herausforderung

Laut §24a des Straßenverkehrsgesetzes ist es nicht erlaubt, mit mehr als 0,5 Promille im Blut Auto zu fahren. Wer jedoch auch schon mit einem geringeren Wert auffällig im Straßenverkehr wird, muss ebenso mit Konsequenzen rechnen: Die hierbei geltende Promillegrenze liegt bei 0,3. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahranfänger und Personen unter 21, für die die 0,0-Promillegrenze gilt. D.h. sie unterliegen einem absoluten Alkoholverbot. Ab 1,6 Promille wird eine Alkohol-MPU angeordnet, auch, wer bei diesem Promillewert mit dem Fahrrad unterwegs ist.

Wann Ordnungswidrigkeit und wann Straftat?

Wer von der Polizei angehalten wird und ohne jegliche Ausfallerscheinungen zwischen 0,5 und 1,09 Promille hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Abhängigkeit davon, ob es sich um das erste Vergehen dieser Art handelt oder nicht, fallen unterschiedliche Strafen an. Ist man aber verkehrsauffällig, gibt es drei Punkte in Flensburg und eine Geld- oder Freiheitsstrafe obendrauf. Hinzu kommt noch ein Führerscheinentzug von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren. In manchen Fällen wird der Führerschein auf Dauer eingezogen.

Wer mehr als 1,1 Promille hat, gilt als absolut fahruntüchtig. Ab diesem Wert liegt eine Straftat vor. Die Konsequenzen sind dann auch bei Unauffälligkeit drei Punkte in Flensburg, eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und Führerscheinentzug bzw. eine Sperrfrist ab sechs Monate bis zu fünf Jahren oder sogar auf Dauer.

Unterschied von Fahrverbot und Führerscheinentzug

Denn auch wenn oft angenommen, handelt es sich dabei nicht um dasselbe. Nach einem Fahrverbot erhält man nach einer gewissen Frist seinen Führerschein zurück. Ein Fahrverbot kann nur in seltenen Fällen umgangen werden. Dafür muss das zuständige Gericht jeden Einzelfall darauf prüfen, ob eine „unzumutbare Härte“ vorliegt oder nicht. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die berufliche Existenz bedroht wäre.

Handelt es sich nicht nur um ein Fahrverbot, sondern wird einem die Fahrerlaubnis entzogen, ist das nicht der Fall. Dann ist der Führerschein i.d.R. für mindestens sechs Monate gesperrt. Anschließend wird dann die Fahrtauglichkeit geprüft, also ob überhaupt wieder gefahren werden darf, oder ob man sich einer MPU unterziehen muss.

Bei einer MPU werden unterschiedliche Aspekte überprüft. So wird in einer leistungsdiagnostischen Überprüfung getestet, wie leistungsfähig ein Verkehrsteilnehmer ist. Im medizinischen Teil wird geschaut, ob es körperliche Gründe gibt, die die Fahrtauglichkeit einschränken könnten. Schließlich wird im psychologischen, ca. dreiviertel stündigen Gespräch überprüft, inwiefern Einsicht vorhanden ist, wie tief die Motivation ausgeprägt ist, sich zu dauerhaft zu verändern, warum Verkehrsdelikte begangen wurden und wie dies zukünftig vermieden werden kann.

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