Am 1. April 2024 trat in Deutschland die Legalisierung von Cannabis in Kraft, was bedeutet, dass sich auch die Richtlinien für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr geändert haben. Diese Veränderungen erfordern eine Anpassung der Auslegung der Beurteilungskriterien für Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) sowie eine klare Kommunikation darüber, wie Verkehrsteilnehmer sicher und verantwortungsvoll mit dieser neuen Gesetzeslage umgehen können.
Darf ich nun nach Belieben Cannabis konsumieren und dann fahren?
Die Cannabis-Legalisierung bedeutet nicht, dass Verkehrsteilnehmer berauscht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Vielmehr werden die im Straßenverkehr zugelassen THC-Werte so angepasst, dass der Konsum von Cannabis genauso wie der von Alkohol verantwortungsbewusst erfolgt. Hierbei wird auf Erfahrungen von kontrolliertem Trinken zurückgegriffen und dies mit Cannabis ein Gleichklang gebracht.
1. Angepasste THC-Werte im Blut
Mit der Legalisierung wurde der zugelassene THC-Wert von 1 ng/ml auf 3,5 ng/ml THC-Blutserum erhöht. Diese Anpassung berücksichtigt die unterschiedliche körperliche Konstitution und Gewöhnung der Individuen sowie die nicht standardisierten THC-Gehalte in den Pflanzen.
2. Kein Konsum unmittelbar vor der Fahrt
Cannabiswerte im Blut lassen sich nicht wie Alkohol per Formel berechnen. Das liegt an unterschiedlicher körperlicher Konstitution, Gewöhnung und vor allem auch an unterschiedlichen, nicht standardisierten THC-Gehalten in den Pflanzen. Daher gilt es, durch eine klare Strategie, einen überhöhten THC-Wert zu vermeiden:
Nach der Cannabis-Legalisierung ist es, wie auch bei Alkohol, nicht zu empfehlen, Cannabis unmittelbar vor der Fahrt zu konsumieren. Es wird empfohlen, den Konsum auf den Vortag zu beschränken, um sicherzustellen, dass keine berauschende Wirkung mehr besteht.
3. Begrenzter Konsum aus Genussgründen
Verkehrsteilnehmer sollten sich auf einen gelegentlichen Konsum von Cannabis beschränken, der ähnlich dem kontrollierten Trinken von Alkohol ist. Dies bedeutet, Cannabis nur gelegentlich und in moderater Menge (nicht mehr als ein Joint) zu konsumieren, ausschließlich aus Genussgründen und nicht zur Problembewältigung. Cannabis-Legalisierung macht den Konsum legal, lädt jedoch nicht zu übermäßigen Konsum ein.
4. Kein Mischkonsum
Um die besondere Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol zu vermeiden, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer für Cannabiskonsumenten gemäß der Regelung des § 24c StVG.
Einsatz von Atem- und Speicheltests
Um den aktuellen Konsum von Cannabis nachzuweisen, werden ähnlich wie bei Alkohol Atemtest eingesetzt werden, bei Cannabis wohl Speicheltests verwendet. Diese Tests verfügen über eine hohe Empfindlichkeit und dienen als Vorscreening im Straßenverkehr.
Cannabis-Legalisierung und Medizinisch-Psychologische Untersuchungen
Die Legalisierung von Cannabis hat zu Anpassungen der Richtlinien für den Straßenverkehr geführt. Es ist wichtig, dass Verkehrsteilnehmer sich bewusst sind, wie sie sicher und verantwortungsvoll mit Cannabis umgehen können. Die Einhaltung der neuen Richtlinien ist entscheidend, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
MPUs können weiterhin angeordnet werden, wenn eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht wahrscheinlich ist. Personen, die gelegentlich Cannabis konsumieren und die MPU bestehen möchten, müssen voraussichtlich dem Beurteilungskriterium der Hypothese D4 entsprechen. Wer vor einer MPU steht und mehr über die MPU-Beurteilungskriterien und die MPU-Vorbereitung erfahren möchte, ist das MPU-Seminar oder der MPU-Videokurs sehr zu empfehlen.
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