Strafen wie als Alkoholsünder, wenn Sie krank ein Kraftfahrzeug führen
Unter Einfluss von Alkohol Auto zu fahren hat vehemente Folge. Das weiß jeder. Doch wussten Sie, dass Sie auch dann wie ein Alkoholsünder bestraft werden, wenn Sie krank Auto fahren?
Laut Gesetzgeber muss beim Führen eines Kraftfahrzeugs volle Fahreignung gegeben sein. Haben Sie jedoch körperliche Mängel, wie einen Bänderriss, Bruch oder eine sonstige Erkrankungen, sind Sie aus Sicht des Staates nicht fahrtauglich. Kommen Sie dann in eine Verkehrskontrolle, kann der Führerschein weg sein. Noch schlimmer, wenn Sie einen Unfall verursachen kann auch der Versicherungsschutz erlöschen oder zumindest eingeschränkt werden.
„Körperliche Mängel“
Das Ganze wird im Strafgesetzbuch (§315c, Nr. 1) geregelt. Wer unsicher ist, weil er vielleicht kürzlich erst eine Operation hatte oder Medikamente einnimmt, kann sich an einen zugelassenen Verkehrsmediziner wenden. Zu finden zum Beispiel in den gelben Seiten oder den Landesärztekammern. Dieser untersucht Sie und prüft, ob sie aus Sicht des Gesetzgebers als fahrtauglich gelten oder nicht.
Quelle: ADAC Motorwelt, Heft 8, August 2015. Siehe auch Broschüre www.adac.de/fahreignung