Fahrerlaubnis und Fahreignung – Neueste BAST-Statistiken zur MPU

Leichter Rückgang der Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen im Jahr 2011

In Deutschland wird die Medizinisch-Psychologische Untersuchung – kurz MPU – von 15 aktiven anerkannten Trägern der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahrneigung durchgeführt. Im Jahr 2011 gingen bei besagten Trägern insgesamt 99.265 Anmeldungen für eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung ein; das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der durchgeführten Untersuchungen um ungefähr zwei Prozent. Doch was ist MPU überhaupt? Die Untersuchung muss nach dem Verlust des Führerscheins durchgeführt werden und dient der Straßenverkehrsbehörde als Grundlage bei der Entscheidung, ob dem Betroffenen die Fahrerlaubnis erneut ausgesprochen werden kann oder ob diese verweigert werden soll.

Allerdings sollte besagte Fragestellung „Was ist MPU?“ noch genauer differenziert werden, da die Untersuchung je nach Grund des Verlustes der Fahrerlaubnis aus unterschiedlichen Fragestellungen besteht. Die stärkste Anlassgruppe bildeten im Jahr 2011 mit einem Anteil von 52 Prozent (51.596 Untersuchungen) diejenigen Klienten, denen der Führerschein aufgrund von Alkohol am Steuer entzogen wurde. Zugleich war besagte Gruppe jedoch auch Hauptgrund für den Rückgang der MPU in 2011: Verglichen mit dem Vorjahr vermeldete die Bundesanstalt für Straßenwesen vier Prozent weniger Alkohol-Fragestellungen. Die zweitgrößte Anlassgruppe stellte mit 20 Prozent der Bereich „Drogen und Medikamente“ dar, darauf folgten die Verkehrsauffälligkeiten, die nicht durch den Konsum von Alkohol bedingt waren (16 Prozent). In weniger als einem Prozent der Untersuchungen waren geistige beziehungsweise körperliche Mängel ausschlaggebend, die noch verbleibenden elf Prozent werden in der Rubrik „Sonstige“ zusammengefasst.

Trend für das Bestehen von MPUs

Neben dem leichten Rückgang der Untersuchungen wurde zudem ein geringer Anstieg an erfolgreichen MPUs verzeichnet: Der Anteil der als „Geeignet“ eingestuften Klienten nahm um einen Prozentpunkt zu (auf 55 Prozent), allerdings stieg zugleich auch die Zahl der „Ungeeigneten“ von 35 Prozent auf 37,5 Prozent an. 7,4 Prozent der Teilnehmer wurden als „Nachschulungs-fähig“ eingestuft und bekamen eine Kurs-Empfehlung ausgesprochen – 2010 lag dieser Wert noch bei elf Prozent. Der Rückgang bei den Empfehlungen für einen Kurs, der zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis besucht werden muss, ist auf eine Änderung in der Fahrerlaubnisverordnung (Paragraph 70) zurückzuführen: Seit 2011 darf eine solche Zuweisung nur bei Alkohol- und Drogenfällen vorgenommen werden.

Quelle: BAST