2015 wurden 91.276 Personen im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) begutachtet. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich demnach nicht viel getan, laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sind die Zahlen konstant.

Trunkenheit im Straßenverkehr ist Hauptgrund für MPU

Der häufigste Grund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung bleibt wie in den Vorjahren die Alkoholauffälligkeit im Straßenverkehr. 43% der Begutachtungen wurden aufgrund von Trunkenheit angeordnet. Die Zahl der „Wiederholungstäter“, also jener, die erneut unter Alkoholeinfluss auffällig wurden, sank im Vergleich zum Vorjahr. Im Gegensatz dazu stieg jedoch die Zahl der Erstbegutachtungen um rund 5% an. Somit waren insgesamt fast ein Drittel der Begutachtungen erstmalige Auffälligkeiten durch Alkohol.

Weitere Gründe, warum eine die Untersuchung notwendig wurde, sind Drogen und Medikamente, Verkehrs- oder Strafrechtliche Delikte oder körperliche Mängel. Das MPU-Gutachten dient als psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörde, ob eine Person die Fahrerlaubnis überhaupt erst oder aber zurück erhalten kann.

60% der Personen werden als „geeignet“ beurteilt

Die Ergebnisse der MPU waren weitesgehend unverändert. Knapp 60% der begutachteten Personen wurden als geeignet beurteilt, circa 35% als ungeeignet und 6% mussten sich nach einer Nachschulung erneut beweisen. Allerdings kann den Zahlen nicht entnommen werden, in welchem Rahmen sich die MPU-pflichtigen Personen vorbereitet haben: ob sie an einem speziell für das Gutachten zugeschnittenem Seminar teilnahmen, oder sich im Eigenstudium auf die Untersuchung einstellten.

 

Quelle: dvr; Bildquelle: pixabay