Man ist im Verkehr unterwegs, weiß genau, dass es gefährlich ist, auf das Handy zu schauen. Aber tut es trotzdem. Oder stellt das Navigationssystem neu ein. Greift nach einer Wasserflasche. Hantiert am Radio. Nur ganz kurz werden die Augen von der Straße genommen und auf anderes gerichtet. Dass dabei viele Meter im Blindflug zurück gelegt werden, wird oft vergessen, unterschätzt oder ausgeblendet.

Schätzungsweise jeder 10. Unfall ist heutzutage auf Ablenkung am Steuer zurückzuführen, sagen Experten. Auch wenn es gar nicht so leicht ist den Begriff „Ablenkung“ zu definieren. Alles, was im Straßenverkehr nicht mit dem Fahren zu tun hat, hat dort eigentlich nichts verloren. Denn auch schon vermeintlich banale Tätigkeiten wie Essen und Trinken oder das Lauschen und Verfolgen des Navis können einen unaufmerksam werden lassen. Wirklich gefährlich wird es vor allem dann, wenn dafür die Augen von der Straße genommen werden. Denn diese sind im Verkehr unser wichtigster Informant. Circa 90 Prozent der Information erfolgt durch das Sehen.

Wie lange Blindflug bei welcher Tätigkeit

Geht man von der Basisrechnung aus, wie viel Strecke man in einer Sekunde macht, ergibt sich folgendes: knapp über 11 Meter bei 40 km/h, etwas über 22 Meter bei 80 km/h und circa 36 Meter bei 130 km/h. Letzteres entspricht immerhin knapp einem halben Fußballfeld. Betrachtet man nun einzelne Tätigkeiten und wie lange sie dauern, lässt sich die zurückgelegte Distanz leicht berechnen. Richtet man drei Sekunden lang seine Brille, hat man schnell 33,3m (40km/h), 66,7m (80km/h) oder 108,3m (130km/h) hinter sich gebracht. Für vier Sekunden Navi verfolgen oder einstellen sind wie schon bei 44,4m (40km/h), 88,9m (80km/h) oder 144,4m (130km/h). Und wer nur 7 Sekunden auf sein Handy schaut, ist 77,8m (40km/h), 155,6m (80km/h) oder 252,8m (130km/h) im Blindflug unterwegs. Wer sich das das nächste Mal bei 130 km/h auf der Autobahn vor Augen führen möchte, zählt 5 Leitpfosten ab.

Welche Konsequenzen müssen erwartet werden?

Natürlich wird man kaum belangt, wenn man gerade einen Schluck Wasser aus seiner Flasche nimmt. Dennoch kann man im Falle eines Unfalls dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass man unachtsam oder abgelenkt gewesen ist. Wird man mit einem Handy in der Hand erwischt, sieht es schon anders aus. Denn elektronische Geräte dürfen nur benutzt werden, wenn sie dafür weder gehalten noch aufgenommen werden müssen. Dafür brauchen sie z.B. eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion. Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zum Unfall verdoppelt sich beides und der Führerschein ist für einen Monat weg.

 

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